Unternehmen aller Größenordnungen, Vorstände, Geschäftsführer, Freiberufler, Beamte, unabhängige Betriebs- und Personalräte, Arbeitnehmer und leitende Angestellte können auf unser Team aus sechs erfahrenen Fachanwälten aus den Bereichen Arbeits-
und öffentlichem Dienstrecht und unsere herausragende Kompetenz und Erfahrung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen vertrauen und zurückgreifen.
Wir lösen komplexe Aufgabenstellungen und führen kritische Verhandlungen mit hoher Spezialisierung und gleichzeitigem Blick für die Gesamtaufgabe. Unser Praxiswissen und unsere Branchenkenntnisse sowie Geschick und Erfahrung in allen Verhandlungssituationen sind für den Erfolg unserer Mandanten unerlässlich.
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir Arbeitgeber, Betriebs- und Personalvertretungen im gesamten Bereich des Betriebsverfassungsrechts und Personalvertretungsrechts sowie der Unternehmens- und Konzernmitbestimmung. Besondere Kompetenz und Erfahrung haben wir auf dem Gebiet der arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Um- und Restrukturierung von Unternehmen.
In Zusammenarbeit mit unseren Mandanten entwickeln wir zukunftsorientierte Vergütungssysteme und flexible Arbeitszeitmodelle.
Im individuellen Arbeits- und Dienstrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei folgenden Rechtsfragen:
- Abmahnungen, Kündigungen, allgemeiner Kündigungsschutz, Kündigungsschutzprozesse
- Diskriminierung und Gleichbehandlung
- Begründung und Änderung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
Wir sind Vertragsanwälte des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V. (DBwV) und bieten Soldaten und Beamten alle Unterstützung bei beamten- und disziplinarrechtlichen Fragen.
Unsere Mandanten vertreten wir bundesweit in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, in Einigungsstellenverfahren sowie im öffentlichen Dienstrecht in allen Instanzen der Verwaltungs- und Disziplinargerichtsbarkeit. Neben der arbeitsrechtlichen Rechtsberatung und Prozessführung begleiten unsere drei Mediatoren ein modernes, innerbetriebliches Konfliktmanagement, um schnelle, praxisnahe und kostengünstige Problemlösungen für unsere Mandanten herbeizuführen.
Darüber hinaus bieten wir Mittelstandsunternehmen Unterstützung bei der täglichen betrieblichen Personalarbeit als „externe Rechtsabteilung“, um steigende Kosten und mögliche Risiken aufgrund zunehmender Komplexität der gesetzlichen Regelungen zu minimieren.
Das unabhängige und richtungweisende Juve-Handbuch für Wirtschaftskanzleien/ Ausgabe 2009/2010 benennt Neuhaus Massenkeil Zeller & Partner als einzige wegen der arbeitsrechtlichen Spezialisierung empfohlene Kanzlei in ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland.






