Marco Sauerborn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Sauerborn legte das Erste Staatsexamen 1996 in Düsseldorf ab, das Zweite Staatsexamen folgte zwei Jahre später in Koblenz, seit 1998 ist er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Er ist spezialisiert im Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Seit 2002 ist Rechtsanwalt Sauerborn Fachanwalt für Familienrecht und seit 2008 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Der Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Sauerborn erstreckt sich sowohl auf Prozess- als auch auf Beratungsmandate. Im Familienrecht zählen hierzu insbesondere Ehe-, Kindschafts-, Versorgungsausgleichs-, Unterhalts- und Güterrechtssachen. Im Mietrecht berät er Sie in Angelegenheiten der Wohnraummiete und der gewerblichen Miete, was auch die Vertragsgestaltung umfasst. In WEG-Sachen vertritt er sowohl Wohnungseigentümer als auch Verwalter.
Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Sauerborn in Angelegenheiten des Pachtrechts und des Maklerrechts.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV.


